O., N 9 zu Art. 24b RPG): aa) Die zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist das Erfordernis, dass der Landwirtschaftsbetrieb ohne eine zusätzliche Einkommensquelle nicht weiter bestehen kann (Art. 24b Abs. 1 RPG) bzw. auf das dadurch erzielte Zusatzeinkommen angewiesen ist (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 RPV). Der Gesuchsteller hat mit einem Betriebskonzept nachzuweisen (Art. 40 Abs. 1 Satz 3 RPV), dass die aus der gewerblichen Aufstockung fliessenden zusätzlichen Einkünfte erforderlich und geeignet sind, um dem Betriebsinhaber und dessen Familie ein existenzsicherndes Einkommen zu gewähren.