Die weiteren Ausnahmetatbestände nach Art. 24, 24a, 24c, 24d und 37a RPG sind eindeutig nicht erfüllt und werden nicht weiter geprüft. 5.a) Gemäss Art. 24b Abs. 1 Satz 1 RPG können bauliche Massnahmen zur Einrichtung eines betriebsnahen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebs in bestehenden Bauten und Anlagen bewilligt werden, wenn landwirtschaftliche Gewerbe ohne eine zusätzliche Einkommensquelle nicht weiterbestehen können. Die Anforderung nach Art. 24 lit. a RPG muss nicht erfüllt sein (Art. 24b Abs. 1 Satz 2 RPG). Art. 24b RPG ist ein Spezialtatbestand von Art.