RPG, für Zweckänderungen gewerblich genutzter Bauten und Anlagen, die vor Inkrafttreten des RPG (1. Januar 1980) erstellt wurden gemäss Art. 37a RPG und für die kantonalrechtlichen Sondertatbestände gemäss Art. 24d RPG (vgl. Waldmann/Hänni, a.a.O., N 14 zu Vorbemerkungen Art. 24 ff. RPG). b) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Vermietung des Partyraums stelle das Überleben des landwirtschaftlichen Betriebs sicher. Mit den Mieteinnahmen könne sein Einkommen aufgestockt werden. Ob für die Nutzung des Partyraums eine Ausnahmebewilligung für kleingewerbliche Aufstockung gemäss Art. 24b RPG erteilt werden kann, ist im Folgenden zu prüfen. Die weiteren Ausnahmetatbestände nach Art.