Gemäss Betriebskonzept biete der Partyraum für 50 Personen Platz. Den Mietern des Partyraums sei es freigestellt, selber zu grillieren bzw. zu kochen oder einen Party-Service aufzubieten. Anlässlich des Delegationsaugenscheins vom 4. Juli 2011 wurde ausgeführt, der Partyraum diene dem Aufbau des Agrotourismus. Den Touristen möchte man das Leben auf dem landwirtschaftlichen Betrieb näher bringen. Entsprechend würden für die Mieter Rundgänge durch den landwirtschaftlichen Betrieb angeboten. Damit erfüllt der Partyraum jedoch keine in Art. 34 RPV aufgezählte Voraussetzung.