Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betrieb erzeugt werden; (b) die Aufbereitung, die Lagerung oder der Verkauf nicht industriell-gewerblicher Art ist; und (c) der landwirtschaftliche oder gartenbauliche Charakter des Standortbetriebs gewahrt bleibt (Abs. 2). Zonenkonform sind schliesslich Bauten für Wohnbedarf, der für den Betrieb des entsprechenden landwirtschaftlichen Gewerbes unentbehrlich ist, einschliesslich des Wohnbedarfs für abtretende Generationen (Abs. 3). Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn: (a) die Baute oder Anlage für die in Frage stehende Bewirtschaftung nötig ist;