Sachverhalt: B. reichte ein nachträgliches Baugesuch zur Umnutzung des Lagergebäudes in ein Mehrzweckgebäude mit Nutzung für Festanlässe im geschlossenen Rahmen sowie Znüni- und Aufenthaltsraum mit Einbau einer kleinen Küche ein. Das Lagergebäude steht auf einem Grundstück in der Landwirtschaftszone, überlagert mit der Juraschutzzone. Das Bau- und Justizdepartement bewilligte das Baugesuch nicht und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands resp. den Rückbau der kleinen Küche. Gegen die Verfügung des Bau- und Justizdepartements erhob B. beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 3.a)