EMRK verankerten Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht nur bei jugendlichen, sondern ebenfalls bei erwachsenen Ausländern, die im Aufenthaltsstaat aufgewachsen sind, als betroffen angesehen. In BGE 122 II 433 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage der Zulässigkeit der Ausweisung von ausländischen Straftätern zu befassen, die im Aufenthaltsstaat aufgewachsen sind. In diesem Zusammenhang hat sich das Bundesgericht mit den einschlägigen Entscheiden des EGMR auseinandergesetzt.