Sachverhalt: M., Serbischer Staatsangehöriger, hatte sich mehrmals straffällig gemacht. Er wurde namentlich wie folgt verurteilt: «23 Monate und fünf Tage Gefängnis nebst fünf Jahren Landesverweisung wegen Raubs und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe (…) wegen Menschenhandels, mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher Förderung der Prostitution, mehrfachen Erleichterns des rechtswidrigen Aufenthalts mit Bereicherungsabsicht und des mehrfachen Beschäftigens von Ausländern ohne Bewilligung.» Im Dezember 2010 verfügte das Departement des Innern, die Niederlassungsbewilligung werde widerrufen. M. werde aus der Schweiz weggewiesen.