SOG 2011 Nr. 29 Art. 8 EMRK, Art. 62 lit. b AuG. Die Niederlassungsbewilligung eines Ausländers, der unter anderem wegen Menschenhandels, mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher Förderung der Prostitution zu einer über vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, kann widerrufen werden. Dies selbst dann, wenn er bereits im Alter von 14 Jahren in die Schweiz eingereist ist und heute hier eine intakte Familie mit drei Kindern hat. Sachverhalt: M., Serbischer Staatsangehöriger, hatte sich mehrmals straffällig gemacht.