Andererseits sind im (um 10% gekürzten) Grundbedarf für Verkehrsauslagen CHF 55.00 vorgesehen. Wenn der Beschwerdeführer in anderen Bereichen (Bekleidung, Tabak, auswärts eingenommene Getränke, Unterhaltung, Haustierhaltung) unterdurchschnittlich konsumiert, kann er das Fahrzeug finanzieren, ohne Sozialhilfegelder zweckwidrig zu verwenden. d) Im vorliegenden Fall kann aufgrund der Akten nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer das Motorfahrzeug finanzieren kann, ohne Sozialhilfegelder zweckwidrig zu verwenden.