ohne Berücksichtigung von Wertverminderung und Amortisation, aber einschliesslich Steuern und Versicherung ohne Bonus) unter Annahme einer Fahrleistung von 3'000 km pro Jahr monatliche Kosten von CHF 195.00, bei 10'000 km pro Jahr von CHF 325.00. c) Bei monatlichen Kosten in der Grössenordnung von CHF 200.00 bis CHF 300.00 erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer das Fahrzeug finanzieren kann, ohne Sozialhilfeleistungen zweckwidrig zu verwenden. Einerseits erhält er eine Integrationszulage von CHF 100.00 pro Monat. Andererseits sind im (um 10% gekürzten) Grundbedarf für Verkehrsauslagen CHF 55.00 vorgesehen.