die Sozialen Dienste haben denn auch nicht dessen Verwertung gefordert. b) Ob der Beschwerdeführer einen Abstellplatz gemietet hat oder sein Fahrzeug unter einer Laterne parkiert (was in der Stadt Solothurn wohl monatlich CHF 10.00 kostet), geht aus den Akten nicht hervor. Zudem macht der Beschwerdeführer geltend, er habe Steuern und Versicherung (über deren Höhe nichts bekannt ist) bereits bezahlt gehabt, bevor er sozialhilfebedürftig wurde. Trifft dies zu, liegen die monatlichen Autobetriebskosten wesentlich unter den vom Departement angenommenen CHF 500.00, nämlich bei rund CHF 200.00 im Monat.