Ausgehend von den oben genannten Kosten stellt die Benutzung eines eigenen Motorfahrzeugs sehr wohl ein gewichtiges Indiz für eine zweckwidrige Verwendung von Sozialhilfeleistungen dar. Die Betriebskosten können aber auch wesentlich tiefer sein, dann nämlich wenn der Sozialhilfeempfänger keinen Abstellplatz mieten muss, auf Zusatzversicherungen verzichtet und bei der Haftpflichtversicherung einen maximalen Prämienrabatt (üblicherweise 60%) geniesst. Im günstigsten Fall reduzieren sich so die monatlichen Betriebskosten um rund CHF 165.00 pro Monat. Werden jährlich bloss 5'000 Kilometer zurückgelegt, reduzieren sich die Kosten monatlich um weitere CHF