in diesem Fall geht es nämlich darum, den wirtschaftlichen Wert der Leistung zu bemessen. Ferner wären allfällige Leasing- oder Mietraten zu berücksichtigen, da in diesem Fall das Fahrzeug nicht durch den einmaligen Verbrauch eines Vermögensbetrags finanziert, sondern durch effektiv geleistete monatliche Zahlungen amortisiert wird. bb) Die Motorfahrzeugsteuer wird nach dem Hubraum bemessen (§§ 7 und 23 der Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe, BGS 614.62). Die Budgetberatung Schweiz geht von Durchschnittswerten von CHF 300.00, CHF 350.00 und CHF 400.00 pro Jahr aus. Diese Steuerbeträge sind bei einem Hubraum von 1300, 1600 und 1900 cm3 erreicht.