Die Zusammensetzung der Ausgabenpositionen und die Höhe des Grundbedarfs entsprechen dem Konsumverhalten der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushaltungen. Der in den Entscheiden des Departements des Innern erwähnte Betrag zur freien Verfügung war in den früheren, in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts geltenden SKOS-Richtlinien zusätzlich zum Grundbetrag als Pauschale zur Befriedigung individueller Bedürfnisse, wie insbesondere Vergnügungen, Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben, Zeitschriften, kleine Geschenke und gelegentliche Fahrten mit Nahverkehrsmitteln vorgesehen (Felix Wolffers, a.a.O., S. 141).