Das Verwaltungsgericht hat die Praxis des Departements des Innern in mehreren Entscheiden gebilligt. In den beurteilten Fällen ging es entweder um die berufliche oder gesundheitliche Notwendigkeit, ein Auto zu benutzen, oder um ein von Dritten zur Verfügung gestelltes Motorfahrzeug (Verwaltungsgerichtsurteil vom 4. Juni 2002, VWBES.2002.112; Verwaltungsgerichtsurteil vom 11. Februar 2003, VWBES.2002.270 [betr. ein von Dritten zur Verfügung gestelltes Motorfahrzeug]; Verwaltungsgerichtsurteil vom 13. Oktober 2003, VWBES.2003.237; Verwaltungsgerichtsurteil vom 25. Januar 2005, VWBES.2004.289; Verwaltungsgerichtsurteil vom 27. August 2009, VWBES.2009.244;).