Es ginge nicht an, die Sozialhilfe kurzerhand um die mutmasslichen Autokosten zu kürzen, und es wäre geradezu widersinnig, die Sozialhilfe – trotz vermutetem Zusatzeinkommen – wieder auf die ursprüngliche Höhe aufzustocken, nur weil der Empfänger kein Motorfahrzeug mehr betreibt. bb) Der Bedarf mag als zu hoch berechnet erscheinen, wenn aus den Mitteln der Sozialhilfe ein in der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigtes Fahrzeug finanziert werden kann. Logische Folge daraus wäre dann aber, dass der Bedarf neu berechnet, nicht die Leistung gekürzt wird.