Ebenso wenig werde mit dieser Praxis in die nach dem sozialen Existenzminimum geforderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingegriffen. Die einzige, aber zumutbare Beschränkung liege darin, sich wie Tausende von Menschen auch – die keine Sozialhilfe beziehen – in erster Linie der öffentlichen Verkehrsmittel zu bedienen, was die geografische Mobilität kaum einschränke. Im Übrigen könne der Betroffene die Leistungskürzung sofort wieder rückgängig machen (recte wohl: deren Aufhebung pro futuro bewirken), indem er auf sein Auto verzichte und die Nummernschilder deponiere.