40 Abs. 1 bzw. Art. 71 Abs. 1 KV zu betrachten ist, dass sie im formellen Gesetz enthalten sein muss und wie detailliert die gesetzliche Normierung sein muss, kann nicht allgemein und ein für alle Mal gesagt werden. Massgebend sind die Umstände im Einzelfall. Allgemein gelten eher strenge Anforderungen, wo es um eine Einschränkung von Grundrechten oder um die Schaffung von öffentlichrechtlichen Pflichten geht, wobei die Natur und die Schwere des Eingriffs bzw. der Verpflichtung mit zu berücksichtigen sind. Auch für wichtige politische Entscheide und bisher unübliche Regelungen ist ein formelles Gesetz erforderlich.