Deren Höhe beläuft sich seit dem 1. Juni 2010 auf monatlich CHF 1'464.00. Die Behörde stellte fest, X. sei weder aus beruflichen noch aus gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen. Er erhielt daher die Weisung, die Nummernschilder innert Frist bei der Motorfahrzeugkontrolle zu deponieren. Falls er dieser Weisung nicht nachkomme, werde ihm «ab dem Lebensunterhalt CHF 500.00 als Einkommen verrechnet». In der Folge erhob X. Beschwerde, welche das Departement des Innern abwies. X. zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter.