Sachverhalt: X. ist alleinstehend und wohnt in einer von ihm teilweise untervermieteten 4-Zimmer-Wohnung. Nachdem er bereits in den Jahren 2008 und 2009 Sozialhilfe bezogen hatte, ersuchte er die Sozialen Dienste im Januar 2010 erneut um Ausrichtung von Sozialhilfe, da er arbeits- und mittellos sei. Er besitzt einen Personenwagen Marke BMW 318i Touring, Jahrgang 1990. Gemäss einem handschriftlichen Vermerk auf der Kopie des Fahrzeugausweises beträgt der Kilometerstand 164'750 km. Die Sozialen Dienste sprachen X. ab dem 1. Februar 2010 Sozialhilfe zu. Deren Höhe beläuft sich seit dem 1. Juni 2010 auf monatlich CHF 1'464.00.