Die Kostentragungspflicht des Standortinhabers bei der Altlastensanierung, in: Jusletter, 5. Oktober 2009, Rz 16). Bei Konsultation des Grundbuches und des Nutzungsplans wäre bereits klar gewesen, dass es sich um ein Grundstück in der Industrie- und Gewerbezone handelt, bei welchem weitere Abklärungen unumgänglich sind. Es kann dazu auf die obigen Ausführungen verwiesen werden. Auch Erkundigungen betreffend die Vornutzung hätten klare Hinweise auf mögliche Belastungen geliefert. Die Beschwerdeführerin hat keine Abklärungen über Altlasten getroffen.