Beim Erwerb von Industrie- oder Gewerbegrundstücken gilt generell eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Erwerber muss sich insbesondere beim Kauf von Industriegrundstücken über Lage und bisherige Nutzung (anhand des Nutzungsplans oder durch Erkundigung bei der Umweltschutzfachstelle) informieren (Vollzugshilfe BAFU). Bereits in BGE 107 II 161 hielt das Bundesgericht fest, dass sich ein Standortinhaber nicht auf Unwissenheit berufen kann, wenn er beim Eigentumserwerb keine Nachforschungen betrieb, obwohl nach Art und Mass der industriellen oder gewerblichen Vornutzung mit der Möglichkeit einer Belastung zu rechnen war (Scherrer, a.a.O., S. 562 ff.).