Aufgrund der wiederholten Berichterstattung in verschiedenen nationalen und regionalen Medien über mehrere Jahre und der Revision der Umweltschutzgesetzgebung im selben Zeitraum (1995) kann zweifellos davon ausgegangen werden, dass die Öffentlichkeit im Jahr 2000 bereits für die Altlastenproblematik – speziell in Gewerbe- und Industriegebieten – sensibilisiert war. Dass daher im Jahr 2000 bei Gewerbe- und Industrieliegenschaften im für seine Uhrenindustrie bekannten Ort ein «Grundverdacht» auf eine Belastung bestand, war sicherlich auch der Konkursverwaltung bekannt. Im vorliegenden Fall lagen aber (noch) keine konkreten Hinweise vor.