Mit Schreiben vom 14. Dezember 2005 informierte das Amt für Umwelt (AfU) die X. AG über den vorgesehenen Eintrag des Grundstücks in den Kataster der belasteten Standorte. Innert mehrfach verlängerter Frist nahm die X. AG am 26. Oktober 2006 dazu Stellung und reichte einen Bericht der Firma Geotechnisches Institut AG über die historische Untersuchung mit Pflichtenheft über die technische Untersuchung ein. Das AfU fügte einige ergänzende Bemerkungen an und erteilte die Zustimmung zur vorgeschlagenen ergänzenden technischen Untersuchung. Die Geotechnisches Institut AG stellte der X. AG Rechnung für die historische Untersuchung mit Pflichtenheft.