Beim Erwerb von Industrie- oder Gewerbegrundstücken gilt generell eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Kostenverteilung bei einer Mehrheit von Verursachern erfolgt nach Art und Gewicht der Verursachung. Zur Konkretisierung haben Verwaltungs- und Gerichtspraxis einen Tarif entwickelt. In einer zweiten Stufe werden zur Erhöhung/Herabsetzung des Kostenanteils Billigkeitserwägungen herangezogen. Die Behörde hat einen erheblichen Ermessensspielraum. Sachverhalt: Die A. SA produzierte bis 1982 auf dem heutigen Grundstück GB Nr. 1000 Uhren. Wegen einer Nachlassliquidation wurde die Firma 1991 im Handelsregister gelöscht. Auf dem Areal war von 1957 bis ca. 1967 auch die B. SA tätig gewesen.