Inbetriebnahme. Auch nach Inbetriebnahme der Kälteanlage wurden die Anwohner trotz erhobener Rügen nicht in das Verfahren zur Eindämmung der Lärmimmissionen einbezogen. Das Bauamt war bestrebt aufgrund der Rügen der Anwohner die Lärmimmissionen mit Auflagen einzudämmen, die Anwohner erhielten jedoch keine Gelegenheit zur Mitwirkung und wurden nicht über die angeordneten Massnahmen orientiert. Damit liegt ein besonders schwer wiegender Verstoss gegen die grundlegenden Parteirechte der Anwohner resp. Beschwerdelegitimierten vor.