Das Bauamt bewilligte den Umgebungsgestaltungsplan inkl. Kälteanlage unter Bedingungen und Auflagen am 18. März 2002. Zur Kälteanlage wurden keine Vorbehalte in der Baubewilligung vom 18. März 2002 angebracht. Der Umgebungsgestaltungsplan ist mit dem Stempel «bewilligt» versehen. Ebenfalls ist auf dem Umgebungsgestaltungsplan festgehalten, dass die Schlusskontrolle der Umgebungsgestaltung vom 12. Juli 2002 als in Ordnung befunden wurde. Damit wurde der Umgebungsgestaltungsplan inkl. Kälteanlage vom Bauamt am 18. März 2002 bewilligt. b) Ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit Publikation wurde für den Umgebungsgestaltungsplan zum Baugesuch Nr. 1 nicht durchgeführt.