Aufgrund der Beeinträchtigung von Raum und Umwelt ist die Kälteanlage eben gerade keine bauliche Anlage von untergeordneter Bedeutung mehr. Für die Erteilung der Baubewilligung der vorliegend umstrittenen Kälteanlage ist ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit Publikation notwendig. 4.a) Die Kälteanlage wurde erstmals im Umgebungsgestaltungsplan, welcher am 8. März 2002 beim Bauamt eingereicht wurde, in einem Plan festgehalten. Die Kälteanlage war zu diesem Zeitpunkt bereits erstellt. Das Bauamt bewilligte den Umgebungsgestaltungsplan inkl. Kälteanlage unter Bedingungen und Auflagen am 18. März 2002.