Aufgrund wiederholter Verstösse gegen die festgelegten Betriebszeiten verfügte die Baukommission am 22. September 2009 die Verlegung der Kälteanlage vom gegebenen Standort (im Freien) ins Gebäudeinnere. Für die Einreichung des erforderlichen Baugesuches zur Änderung des Gebäudeinnern räumte sie der Eigentümerin Frist bis Ende November 2009 ein, für die Verlegung der Anlage selbst eine solche bis am 30. April 2010. Die Verfügung wurde dem Grundeigentümer und der Verwalterin eröffnet. Der Grundeigentümer liess gegen die Verfügung der Baukommission am 30. Oktober 2009 Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement (BJD) erheben.