Die Baukommission wies mit Entscheid vom 24. Oktober 2006 die Beschwerde der C. AG vom 8. April 2004 ab und bestätigte die morgendliche Sperrzeit bis 07:00 Uhr. Für den Fall der Missachtung der zulässigen Betriebszeiten behielt sich die Baukommission die Anordnung weitergehender Massnahmen vor, darunter explizit die Möglichkeit, die Verlegung der Anlage in die Tiefgarage zu verfügen. Aufgrund wiederholter Verstösse gegen die festgelegten Betriebszeiten verfügte die Baukommission am 22. September 2009 die Verlegung der Kälteanlage vom gegebenen Standort (im Freien) ins Gebäudeinnere.