Nach Inbetriebnahme der Kälteanlage gingen beim Bauamt aus der Nachbarschaft Klagen wegen unzumutbaren Lärmimmissionen ein. In der Folge ordnete das Bauamt mit mehreren Verfügungen verschiedene Massnahmen wie Begrünung, Schallschutz und Betriebszeiten der Kälteanlage an. Diese Massnahmen wurden teilweise umgesetzt und teilweise angefochten, insbesondere betreffend Betriebszeiten. Die Baukommission wies mit Entscheid vom 24. Oktober 2006 die Beschwerde der C. AG vom 8. April 2004 ab und bestätigte die morgendliche Sperrzeit bis 07:00 Uhr.