Sachverhalt: A. stellte am 7. August 2008 beim Amt für Landwirtschaft, Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse (SLK) ein Gesuch für ein Investitionsdarlehen für einen Neubau eines Freilaufstalls mit Jauchegrube in Höhe von CHF 403'000.00. Gemäss Projekt und Kostenvoranschlag beliefen sich die Kosten für das Bauvorhaben auf total CHF 756'267.00. Die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse nahm das Gesuch als Geschäftsstelle der Kommission für Investitionshilfen in der Landwirtschaft (nachfolgend Kommission genannt) entgegen und wies das Gesuch ab. Begründet wurde der Ablehnungsentscheid mit der zu riskanten Finanzierung. Die Investition sei nur mit den Zusatzeinkommen tragbar.