Es habe aber kein Zwang zu einer «absolut dringenden und unmittelbaren Durchführung» bestanden. Das Spital in Niederbipp hat die Patientin aber bloss untersucht, geröngt, mit Schmerzmitteln versorgt und ihr Bettruhe verordnet. Um innere Blutungen auszuschliessen, wurden Laborwerte erhoben. Die getroffenen Massnahmen waren zum allergrössten Teil diagnostischer Natur und betrafen im Übrigen eine minimale Erstversorgung. Gleich am anderen Tag wurde die Patientin nach Olten (SO) verlegt.