Eine Herzfrequenz von nur noch 20/Minute, eine auch durch den Facharzt nicht vorhersehbare Frühgeburt während der Ferien, eine Hüftgelenkoperation in der Nähe eines ausserkantonalen Transplantationszentrums, weil wegen einer früheren Nierenverpflanzung Komplikationen als möglich erschienen und ein akuter Platzmangel im Wohnkanton bestand. Nicht als medizinische Gründe gelten namentlich: Nicht mehr gegebenes Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt, angeblich ungenügende Fachkompetenz der Ärzte im Wohnkanton, Depressionen mit psychosomatischen Symptomen, geografische Nähe des ausserkantonalen Spitals zum Wohnort (BGE K 81/05 vom 13. April 2006; BGE 9C_408/2009 vom 3. September 2009;