Als Notfall gilt eine Lage, in welcher medizinische Hilfe unaufschiebbar und ein Transport in ein Spital im Wohnkanton nicht möglich oder angemessen ist. Die Leistungen sind nur so lange zu gewähren, bis eine Rückreise in den Wohnkanton verlangt werden kann. Als medizinischer Grund einer ausserkantonalen Behandlung wurden in der Rechtsprechung namentlich anerkannt: