Das Spital in Niederbipp diagnostizierte eine obere und untere Schambeinfraktur links. Die «Therapie» bestand aus Analgesie und Bettruhe. Die Patientin wurde am Tag darauf (Silvester) in das Kantonsspital nach Olten (SO) verlegt. Das Spital in Niederbipp stellte Rechnung über CHF 2'798.50. Im März 2010 lehnte das Departement des Innern das Gesuch um Kostengutsprache für die ausserkantonale Spitalbehandlung ab; dies mit der Begründung, es habe sich um keinen Notfall gehandelt. Die medizinische Versorgung hätte nicht umgehend erfolgen müssen. Der Zustand von S. hätte es erlaubt, sie umgehend in ein Spital im Kanton Solothurn zu transportieren.