Da nie eine Grundbuchbereinigung stattfand, steht laut Grundbuch der Parzelle Nr. 2269 nach wie vor eine Fläche von 1'100 m2 aus dem Nutzungstransport zur Verfügung. 4. Trotz der Tatsache, dass von der Stammparzelle Nr. 2269 diverse kleinere Parzellen abparzelliert wurden, blieb der Nutzungstransport im Umfang von 1'100 m2 auf der Stammparzelle Nr. 2269 eingetragen. Die Behauptung, dass die übrigen Parzellen einen Teil des Nutzungstransportes beanspruchen, kann hier unbeachtet bleiben, da im Grundbuch nie eine entsprechende Bereinigung vorgenommen worden ist. Massgebend dafür, wie viel Fläche auf der Parzelle Nr. 2269 verblieben ist, ist einzig das, was im Grundbuch steht.