Im Dezember 1986 fand zu Gunsten von GB X. Nr. 4063 (neu Nr. 2269) ein Nutzungstransport gemäss § 38 Kantonale Bauverordnung (KBV, BGS 711.61) im Umfang von 1'400 m2 Landfläche statt. Dieser Nutzungstransport erfolgte, weil die damalige Eigentümerin der Parzelle Nr. 2269 für die Realisierung ihres Bauprojektes zusätzliche Fläche benötigte, um die damalige Nutzungsziffer von 0.3 einzuhalten. Dieser Nutzungstransport wurde zugunsten der heutigen Parzelle Nr. 2269 im Grundbuch angemerkt. Ebenfalls festgehalten wurde, dass von diesem Nutzungstransport 300 m2 Fläche auf die Parzelle Nr. 2702 übertragen wurde. Somit verblieb auf der Stammparzelle Nr. 2269 eine Fläche von 1'100