Es ist davon auszugehen, dass die Einzelförderung die bestmögliche Unterstützung für B. ist. Eine Versetzung in eine Kleinklasse würde nicht seinem intellektuellen Potential entsprechen und würde sich sowohl negativ auf seine schulische Laufbahn als auch auf seine berufliche Zukunft auswirken. Gerade auch im Hinblick auf die mit der Änderung des Volksschulgesetzes verfolgten Ziele ist eine integrative Schulung in der Regelklasse der separativen Lösung vorzuziehen. d) Eine Kostengutsprache für schulische Heilpädagogik muss nicht zwingend ab Kindergarten oder spätestens ab Schuleintritt erfolgen. Wie bereits erwähnt, ist der Ursprung bzw. die Art der Behinderung grundsätzlich unbedeutend.