Der Schulpsychologische Dienst stellte beim Amt für Volksschule und Kindergarten einen Antrag auf einen «mittleren Förderbedarf, Integration in der Primarschule und ab Sommer 2009 in der Oberstufe Z.». Mit Verfügung des Departements für Bildung und Kultur vom 25. November 2008 wurde diesem Antrag teilweise entsprochen. Das Departement hat die Kosten im Bereich Therapie für zwei Lektionen Logopädie wöchentlich übernommen. Gegen diese Verfügung erhob V., sorgeberechtigter Vater, Beschwerde an das Verwaltungsgericht und beantragte, sein Sohn B. sei nicht in eine Klein- oder Werkklasse zu versetzen, sondern mit weiterer zusätzlicher Förderung in der Regelklasse zu fördern.