Es ist deshalb auch nicht ersichtlich, inwieweit die Gemeinde A. in ihrer Autonomie betroffen wäre. Es fehlt demnach vorliegend an einem schutzwürdigen kommunalen Interesse, auf welches sich die Gemeinde berufen könnte. Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. Mai 2009 (VWBES.2009.67)