dies ist nach dem Gesagten hier nicht der Fall. Gemäss § 13ter VV VSG ist für die Festsetzung der Unterrichtspensen pro Schulgemeinde für jedes Schuljahr einzig das Departement zuständig. In diesem Zusammenhang hat das Amt für Volksschule und Kindergarten auch das Kreisschreiben vom 2. Oktober 2008 für das Schuljahr 2009/2010 herausgegeben. Aufgrund der hohen Regelungsdichte der kantonalen Bestimmungen verbleibt den Gemeinden in diesem Bereich kein Entscheidungsspielraum. Demnach besteht im Kanton Solothurn bei der Pensenbewilligung keine Gemeindeautonomie. Es ist deshalb auch nicht ersichtlich, inwieweit die Gemeinde A. in ihrer Autonomie betroffen wäre.