3 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV, BGS 111.11) enthält in Abs. 2 bezüglich der Selbständigkeit von Gemeinden bloss einen Gesetzgebungsauftrag. Art. 45 Abs. 2 KV sieht vor, was als selbstverständlich erscheint: Dass die Autonomie durch ein Gesetz eben eingeschränkt werden kann. § 12 VSG (Volksschulgesetz, BGS 413.111) besagt, dass das Departement für Bildung und Kultur Richtzahlen für die Klassenbestände der einzelnen Schularten und Unterrichtszweige festsetzt.