Aufgrund der hohen Regelungsdichte der kantonalen Bestimmungen besteht im Kanton Solothurn bei der Pensenbewilligung keine Gemeindeautonomie. Sachverhalt: Gestützt auf die eingereichten Planungsgrundlagen der Gemeinde A. hat das Amt für Volksschule und Kindergarten (AVK) am 12. Dezember 2008 für die Einführungsklasse – bei einem Bestand von 9 Schülerinnen und Schülern – ein Teilpensum mit 21 Lektionen bewilligt. Gegen diese Verfügung reichte die Gemeinde A. Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Darin beantragte sie, das Teilpensum für die Einführungsklasse sei für Sommer 2009/2010 mit mindestens 22.8 Lektionen (5 mal 4.56 Lektionen) zu bewilligen.