Die Nutzungsbeschränkung bezweckt, im Dorfzentrum soweit möglich Verkaufsläden für Güter des täglichen Bedarfs zu erhalten bzw. dafür günstige Voraussestzungen zu schaffen. Indem das Erstellen von Detailverkaufsläden in anderen Bauzonen, insbesondere der Industrie- und Gewerbezone eingeschränkt wird, bleibt den Betreibern keine andere Wahl, als sich in den Zentrumszonen niederzulassen. Mit der Nutzungsbeschränkung wird die unerwünschte Dezentralisation von Detailverkaufsläden verhindert. Damit ist die Nutzungsbeschränkung geeignet und erforderlich, um das Dorfzentrum für die nichtmotorisierte Bevölkerung betreffend Einkaufsmöglichkeiten zu sichern und zu erhalten.