Peter Hänni: Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht, Bern 2002, S. 45). Die Einwohnergemeinde S. hat in ihrem Raumplanungsbericht vom November 2008 klar aufgezeigt, dass sie mit der Nutzungsbeschränkung den Ortskern mit Verkaufsläden für den täglichen Bedarf erhalten will. Zudem ist der motorisierte Indiviualverkehr soweit möglich einzudämmen. Die beiden geltend gemachten öffentlichen Interessen sind nicht sachfremd. Sie entsprechen den für die Gestaltung der Siedlungen massgebenden Planungsgrundsätzen, verlangt doch Art. 3 Abs. 3 lit. d RPG ausdrücklich, es seien günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.