Ebenso wird in Verfahren, in welchen an der Seite der Behörde sich auch Private beteiligen, zu prüfen sein, ob die Kosten und Entschädigungen, den unterliegenden Privaten nur anteilmässig aufzuerlegen sind, damit nicht eine zu grosse Ungleichbehandlung entsteht. 13.a) Das Verwaltungsgericht hat seit Inkrafttreten der geänderten Kosten- und Entschädigungsregelung am 1. April 2008 noch keine klare Praxis zum neuen Recht entwickelt. Parteientschädigungen wurden in mehreren Fällen aus verschiedenen Rechtsgebieten zugesprochen, jedoch ohne ausdrückliche Auseinandersetzung mit der geänderten gesetzlichen Grundlage.