In der kantonsrätlichen Debatte stand dem Vorschlag der Regierung ein in letzter Minute eingereichter Antrag Grütter gegenüber, welcher in der vorberatenden Justizkommission nicht hatte diskutiert werden können. Der Antrag stimmte mit der als Postulat überwiesenen Motion überein und verlangte, dass in § 37 Abs. 2 und § 39 VRG je der 2. Satz gestrichen würde, also die Sonderregelung (Behördenprivileg) für die am Verfahren beteiligten Behörden sowohl bei den Kosten wie bei der Parteientschädigung wegfiele.