In den meisten Entscheiden wurden Gemeinden in personalrechtlichen Streitigkeiten jedoch ohne nähere Begründung Parteientschädigungen zugesprochen (Urteile vom 28. Mai 2003 in Sachen W., vom 4. September 2003 in Sachen V. und vom 19. September 2005 in Sachen A.) bzw. auferlegt (Urteil vom 24. Januar 2003 in Sachen U.). Festgestellt wurde in mehreren Entscheiden (z.B. vom 4. September 2003 und vom 14. Oktober 2004 in Sachen R.) auch, dass praxisgemäss in personalrechtlichen Streitigkeiten die Kosten zurückhaltend und massvoll veranschlagt würden.